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Grunderwerbsteuer Sachsen: 5,5 %

Beim Kauf einer Immobilie in Sachsen fällt eine Grunderwerbsteuer von 5,5 % des Kaufpreises an. Sie ist eine einmalige Steuer des Bundeslandes und Teil der Kaufnebenkosten, die Sie üblicherweise aus Eigenkapital bezahlen müssen.

Sachsen hielt – wie Bayern – jahrzehntelang am Ursprungssatz von 3,5 % fest, erhöhte aber zum 1. Januar 2023 auf 5,5 %. Käufer in Leipzig oder Dresden zahlen seitdem bei 400.000 € Kaufpreis 8.000 € mehr als zuvor.

Damit liegt Sachsen im bundesweiten Vergleich auf Stufe 3 von 5 (Stufe 1 = niedrigster Satz) – gemeinsam mit Bremen, Hamburg.

Kaufnebenkosten in Sachsen nach Kaufpreis

Die Tabelle zeigt Grunderwerbsteuer und gesamte Kaufnebenkosten (Notar ca. 1,5 %, Grundbuch ca. 0,5 %, Makler ca. 3,57 %) für typische Kaufpreise – berechnet mit denselben Formeln wie der Kaufnebenkosten-Rechner:

KaufpreisGrunderwerbsteuerNebenkosten ohne Maklermit Makler
300.000 €16.500 €22.500 €33.210 €
400.000 €22.000 €30.000 €44.280 €
500.000 €27.500 €37.500 €55.350 €
600.000 €33.000 €45.000 €66.420 €
750.000 €41.250 €56.250 €83.025 €

Das entspricht Kaufnebenkosten von rund 7,5 % ohne bzw. 11,07 % mit Makler – Geld, das Banken nicht mitfinanzieren und das Sie zusätzlich zum Eigenkapital einplanen sollten.

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Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Sachsen

ZeitraumSteuersatz
1997 – 20223,5 %
seit 20235,5 %

Vergleich mit den Nachbarländern

In Brandenburg (6,5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 4.000 € mehr Grunderwerbsteuer. In Sachsen-Anhalt (5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 2.000 € weniger Grunderwerbsteuer. In Thüringen (5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 2.000 € weniger Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer aller Bundesländer im Vergleich

So ordnet sich Sachsen im bundesweiten Vergleich ein (Beispiel: 400.000 € Kaufpreis):

BundeslandGrunderwerbsteuerbei 400.000 € Kaufpreis
Baden-Württemberg5 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €
Niedersachsen5 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €
Thüringen5 %20.000 €

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen?
Aktuell 5,5 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 22.000 €.
Wann wird die Grunderwerbsteuer in Sachsen fällig?
Das Finanzamt verschickt den Grunderwerbsteuerbescheid nach der notariellen Beurkundung. Die Steuer ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids zu zahlen. Erst danach erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nötig ist.
Seit wann gilt der Satz von 5,5 % in Sachsen?
Seit dem 1. Januar 2023. Davor hatte Sachsen über 25 Jahre lang gemeinsam mit Bayern den niedrigsten Satz Deutschlands (3,5 %).