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Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen: 6,5 %

Beim Kauf einer Immobilie in Nordrhein-Westfalen fällt eine Grunderwerbsteuer von 6,5 % des Kaufpreises an. Sie ist eine einmalige Steuer des Bundeslandes und Teil der Kaufnebenkosten, die Sie üblicherweise aus Eigenkapital bezahlen müssen.

Beispielrechnung für 400.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen

Grunderwerbsteuer (6,5 %)26.000 €
Notar (ca. 1,5 %)6.000 €
Grundbucheintrag (ca. 0,5 %)2.000 €
Kaufnebenkosten ohne Makler34.000 €
Maklerprovision (ca. 3,57 %)14.280 €
Kaufnebenkosten mit Makler48.280 €

Das entspricht Kaufnebenkosten von rund 8,5 % ohne bzw. 12,07 % mit Makler – Geld, das Banken nicht mitfinanzieren und das Sie zusätzlich zum Eigenkapital einplanen sollten.

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Grunderwerbsteuer aller Bundesländer im Vergleich

So ordnet sich Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich ein (Beispiel: 400.000 € Kaufpreis):

BundeslandGrunderwerbsteuerbei 400.000 € Kaufpreis
Baden-Württemberg5 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen5 %20.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €
Niedersachsen5 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €
Schleswig-Holstein5,5 %22.000 €
Thüringen5 %20.000 €

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?
Aktuell 6,5 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 26.000 €.
Kann ich die Grunderwerbsteuer mitfinanzieren?
In der Regel nicht. Banken finanzieren meist nur den Kaufpreis (oft sogar nur einen Teil davon). Die Kaufnebenkosten inklusive Grunderwerbsteuer sollten Sie aus Eigenkapital aufbringen – das senkt zugleich Ihren Beleihungsauslauf und damit den Sollzins.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer reduzieren?
Bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche, Möbel) kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Der ausgewiesene Wert muss jedoch realistisch sein.