TilgungsPilot TilgungsPilot

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: 5 %

Beim Kauf einer Immobilie in Rheinland-Pfalz fällt eine Grunderwerbsteuer von 5 % des Kaufpreises an. Sie ist eine einmalige Steuer des Bundeslandes und Teil der Kaufnebenkosten, die Sie üblicherweise aus Eigenkapital bezahlen müssen.

Rheinland-Pfalz erhebt seit März 2012 5,0 % Grunderwerbsteuer und gehört damit zum günstigeren Mittelfeld – deutlich unter den Nachbarn Saarland und Nordrhein-Westfalen (je 6,5 %).

Damit liegt Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich auf Stufe 2 von 5 (Stufe 1 = niedrigster Satz) – gemeinsam mit Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz nach Kaufpreis

Die Tabelle zeigt Grunderwerbsteuer und gesamte Kaufnebenkosten (Notar ca. 1,5 %, Grundbuch ca. 0,5 %, Makler ca. 3,57 %) für typische Kaufpreise – berechnet mit denselben Formeln wie der Kaufnebenkosten-Rechner:

KaufpreisGrunderwerbsteuerNebenkosten ohne Maklermit Makler
300.000 €15.000 €21.000 €31.710 €
400.000 €20.000 €28.000 €42.280 €
500.000 €25.000 €35.000 €52.850 €
600.000 €30.000 €42.000 €63.420 €
750.000 €37.500 €52.500 €79.275 €

Das entspricht Kaufnebenkosten von rund 7 % ohne bzw. 10,57 % mit Makler – Geld, das Banken nicht mitfinanzieren und das Sie zusätzlich zum Eigenkapital einplanen sollten.

Kaufnebenkosten & Tilgungsplan jetzt berechnen →

Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

ZeitraumSteuersatz
1997 – 20113,5 %
seit 20125 %

Vergleich mit den Nachbarländern

In Nordrhein-Westfalen (6,5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 6.000 € mehr Grunderwerbsteuer. In Hessen (6 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 4.000 € mehr Grunderwerbsteuer. In Saarland (6,5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 6.000 € mehr Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer aller Bundesländer im Vergleich

So ordnet sich Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich ein (Beispiel: 400.000 € Kaufpreis):

BundeslandGrunderwerbsteuerbei 400.000 € Kaufpreis
Baden-Württemberg5 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €
Niedersachsen5 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €
Thüringen5 %20.000 €

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?
Aktuell 5 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 20.000 €.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer reduzieren?
Bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche, Möbel) kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Der ausgewiesene Wert muss jedoch realistisch sein.
Zahle ich beim Kauf vom Bauträger auf Haus und Grundstück Grunderwerbsteuer?
Bei einem einheitlichen Vertragswerk (Grundstück und Neubau vom selben Anbieter) fällt die Steuer in der Regel auf den Gesamtpreis an. Kaufen Sie erst das Grundstück und beauftragen den Bau separat, wird nur der Grundstückspreis besteuert.