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Grunderwerbsteuer Hessen: 6 %

Beim Kauf einer Immobilie in Hessen fällt eine Grunderwerbsteuer von 6 % des Kaufpreises an. Sie ist eine einmalige Steuer des Bundeslandes und Teil der Kaufnebenkosten, die Sie üblicherweise aus Eigenkapital bezahlen müssen.

Hessen verlangt seit August 2014 6,0 % Grunderwerbsteuer. Gerade im Rhein-Main-Gebiet mit Frankfurter Preisniveau gehört die Steuer damit zu den größten Einzelposten der Kaufnebenkosten – bei 600.000 € Kaufpreis sind es bereits 36.000 €.

Damit liegt Hessen im bundesweiten Vergleich auf Stufe 4 von 5 (Stufe 1 = niedrigster Satz) – gemeinsam mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern.

Kaufnebenkosten in Hessen nach Kaufpreis

Die Tabelle zeigt Grunderwerbsteuer und gesamte Kaufnebenkosten (Notar ca. 1,5 %, Grundbuch ca. 0,5 %, Makler ca. 3,57 %) für typische Kaufpreise – berechnet mit denselben Formeln wie der Kaufnebenkosten-Rechner:

KaufpreisGrunderwerbsteuerNebenkosten ohne Maklermit Makler
300.000 €18.000 €24.000 €34.710 €
400.000 €24.000 €32.000 €46.280 €
500.000 €30.000 €40.000 €57.850 €
600.000 €36.000 €48.000 €69.420 €
750.000 €45.000 €60.000 €86.775 €

Das entspricht Kaufnebenkosten von rund 8 % ohne bzw. 11,57 % mit Makler – Geld, das Banken nicht mitfinanzieren und das Sie zusätzlich zum Eigenkapital einplanen sollten.

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Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Hessen

ZeitraumSteuersatz
1997 – 20123,5 %
2013 – 20135 %
seit 20146 %

Vergleich mit den Nachbarländern

In Baden-Württemberg (5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 4.000 € weniger Grunderwerbsteuer. In Bayern (3,5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 10.000 € weniger Grunderwerbsteuer. In Nordrhein-Westfalen (6,5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 2.000 € mehr Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer aller Bundesländer im Vergleich

So ordnet sich Hessen im bundesweiten Vergleich ein (Beispiel: 400.000 € Kaufpreis):

BundeslandGrunderwerbsteuerbei 400.000 € Kaufpreis
Baden-Württemberg5 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €
Niedersachsen5 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €
Thüringen5 %20.000 €

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Hessen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?
Aktuell 6 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 24.000 €.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer reduzieren?
Bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche, Möbel) kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Der ausgewiesene Wert muss jedoch realistisch sein.
Gilt in Hessen für Eigentumswohnungen derselbe Satz wie für Häuser?
Ja. Die Grunderwerbsteuer von 6,0 % fällt auf jeden Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten an – unabhängig davon, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück kaufen.