TilgungsPilot TilgungsPilot

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern: 6 %

Beim Kauf einer Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern fällt eine Grunderwerbsteuer von 6 % des Kaufpreises an. Sie ist eine einmalige Steuer des Bundeslandes und Teil der Kaufnebenkosten, die Sie üblicherweise aus Eigenkapital bezahlen müssen.

Beispielrechnung für 400.000 € Kaufpreis in Mecklenburg-Vorpommern

Grunderwerbsteuer (6 %)24.000 €
Notar (ca. 1,5 %)6.000 €
Grundbucheintrag (ca. 0,5 %)2.000 €
Kaufnebenkosten ohne Makler32.000 €
Maklerprovision (ca. 3,57 %)14.280 €
Kaufnebenkosten mit Makler46.280 €

Das entspricht Kaufnebenkosten von rund 8 % ohne bzw. 11,57 % mit Makler – Geld, das Banken nicht mitfinanzieren und das Sie zusätzlich zum Eigenkapital einplanen sollten.

Kaufnebenkosten & Tilgungsplan jetzt berechnen →

Grunderwerbsteuer aller Bundesländer im Vergleich

So ordnet sich Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich ein (Beispiel: 400.000 € Kaufpreis):

BundeslandGrunderwerbsteuerbei 400.000 € Kaufpreis
Baden-Württemberg5 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen5 %20.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €
Niedersachsen5 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €
Schleswig-Holstein5,5 %22.000 €
Thüringen5 %20.000 €

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Aktuell 6 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 24.000 €.
Kann ich die Grunderwerbsteuer mitfinanzieren?
In der Regel nicht. Banken finanzieren meist nur den Kaufpreis (oft sogar nur einen Teil davon). Die Kaufnebenkosten inklusive Grunderwerbsteuer sollten Sie aus Eigenkapital aufbringen – das senkt zugleich Ihren Beleihungsauslauf und damit den Sollzins.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer reduzieren?
Bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche, Möbel) kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Der ausgewiesene Wert muss jedoch realistisch sein.