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Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern: 6 %

Beim Kauf einer Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern fällt eine Grunderwerbsteuer von 6 % des Kaufpreises an. Sie ist eine einmalige Steuer des Bundeslandes und Teil der Kaufnebenkosten, die Sie üblicherweise aus Eigenkapital bezahlen müssen.

Mecklenburg-Vorpommern erhöhte die Grunderwerbsteuer zuletzt Mitte 2019 auf 6,0 %. Das betrifft nicht nur Hauptwohnsitze: Auch Ferienimmobilien an der Ostseeküste und an der Seenplatte unterliegen dem vollen Satz.

Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich auf Stufe 4 von 5 (Stufe 1 = niedrigster Satz) – gemeinsam mit Berlin, Hessen.

Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern nach Kaufpreis

Die Tabelle zeigt Grunderwerbsteuer und gesamte Kaufnebenkosten (Notar ca. 1,5 %, Grundbuch ca. 0,5 %, Makler ca. 3,57 %) für typische Kaufpreise – berechnet mit denselben Formeln wie der Kaufnebenkosten-Rechner:

KaufpreisGrunderwerbsteuerNebenkosten ohne Maklermit Makler
300.000 €18.000 €24.000 €34.710 €
400.000 €24.000 €32.000 €46.280 €
500.000 €30.000 €40.000 €57.850 €
600.000 €36.000 €48.000 €69.420 €
750.000 €45.000 €60.000 €86.775 €

Das entspricht Kaufnebenkosten von rund 8 % ohne bzw. 11,57 % mit Makler – Geld, das Banken nicht mitfinanzieren und das Sie zusätzlich zum Eigenkapital einplanen sollten.

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Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

ZeitraumSteuersatz
1997 – 20113,5 %
2012 – 20185 %
seit 20196 %

Vergleich mit den Nachbarländern

In Schleswig-Holstein (6,5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 2.000 € mehr Grunderwerbsteuer. In Brandenburg (6,5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 2.000 € mehr Grunderwerbsteuer. In Niedersachsen (5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 4.000 € weniger Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer aller Bundesländer im Vergleich

So ordnet sich Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich ein (Beispiel: 400.000 € Kaufpreis):

BundeslandGrunderwerbsteuerbei 400.000 € Kaufpreis
Baden-Württemberg5 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €
Niedersachsen5 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €
Thüringen5 %20.000 €

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Aktuell 6 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 24.000 €.
Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Ohne sie trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht ein – sie ist also der Schlüssel zur Eigentumsumschreibung.
Gilt die Grunderwerbsteuer auch für Ferienimmobilien an der Ostsee?
Ja. Die 6,0 % fallen unabhängig von der Nutzung an – auch für Zweitwohnsitze und Ferienobjekte. Bei einem Ferienhaus für 300.000 € sind das 18.000 €.