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Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg: 5 %

Beim Kauf einer Immobilie in Baden-Württemberg fällt eine Grunderwerbsteuer von 5 % des Kaufpreises an. Sie ist eine einmalige Steuer des Bundeslandes und Teil der Kaufnebenkosten, die Sie üblicherweise aus Eigenkapital bezahlen müssen.

Baden-Württemberg hat den Steuersatz 2011 als eines der ersten Flächenländer von 3,5 % auf 5,0 % angehoben und hält ihn seitdem stabil. Angesichts der hohen Immobilienpreise in Stuttgart, Freiburg oder Heidelberg summiert sich die Steuer trotz des Mittelfeld-Satzes schnell auf fünfstellige Beträge.

Damit liegt Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich auf Stufe 2 von 5 (Stufe 1 = niedrigster Satz) – gemeinsam mit Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg nach Kaufpreis

Die Tabelle zeigt Grunderwerbsteuer und gesamte Kaufnebenkosten (Notar ca. 1,5 %, Grundbuch ca. 0,5 %, Makler ca. 3,57 %) für typische Kaufpreise – berechnet mit denselben Formeln wie der Kaufnebenkosten-Rechner:

KaufpreisGrunderwerbsteuerNebenkosten ohne Maklermit Makler
300.000 €15.000 €21.000 €31.710 €
400.000 €20.000 €28.000 €42.280 €
500.000 €25.000 €35.000 €52.850 €
600.000 €30.000 €42.000 €63.420 €
750.000 €37.500 €52.500 €79.275 €

Das entspricht Kaufnebenkosten von rund 7 % ohne bzw. 10,57 % mit Makler – Geld, das Banken nicht mitfinanzieren und das Sie zusätzlich zum Eigenkapital einplanen sollten.

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Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg

ZeitraumSteuersatz
1997 – 20103,5 %
seit 20115 %

Vergleich mit den Nachbarländern

In Bayern (3,5 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 6.000 € weniger Grunderwerbsteuer. In Hessen (6 %) zahlen Käufer bei 400.000 € Kaufpreis 4.000 € mehr Grunderwerbsteuer. In Rheinland-Pfalz gilt mit 5 % derselbe Satz.

Grunderwerbsteuer aller Bundesländer im Vergleich

So ordnet sich Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich ein (Beispiel: 400.000 € Kaufpreis):

BundeslandGrunderwerbsteuerbei 400.000 € Kaufpreis
Baden-Württemberg5 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €
Niedersachsen5 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €
Thüringen5 %20.000 €

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?
Aktuell 5 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 20.000 €.
Wann wird die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg fällig?
Das Finanzamt verschickt den Grunderwerbsteuerbescheid nach der notariellen Beurkundung. Die Steuer ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids zu zahlen. Erst danach erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nötig ist.
Seit wann gelten 5,0 % Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg hat den Satz im November 2011 von 3,5 % auf 5,0 % erhöht und seitdem nicht mehr verändert.