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Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf

Ohne Notar kein Immobilienkauf: In Deutschland muss jeder Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Zusammen mit dem Grundbucheintrag kostet das etwa 2 % des Kaufpreises – gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.

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Notar- und Grundbuchkosten nach Kaufpreis

KaufpreisNotar (ca. 1,5 %)Grundbuch (ca. 0,5 %)gesamt (ca. 2 %)
200.000 €3.000 €1.000 €4.000 €
300.000 €4.500 €1.500 €6.000 €
400.000 €6.000 €2.000 €8.000 €
500.000 €7.500 €2.500 €10.000 €
750.000 €11.250 €3.750 €15.000 €

Was macht der Notar eigentlich?

Der Notar entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, belehrt beide Seiten neutral über die Rechtsfolgen, trägt die Auflassungsvormerkung ein (die das Objekt für Sie „reserviert"), holt Genehmigungen ein und veranlasst nach Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bei jedem Notar identisch.

Spartipp: Käufer wählt den Notar

Üblicherweise schlägt der Käufer den Notar vor, da er die Kosten trägt. Sparen lässt sich an der Gebühr selbst nichts – wohl aber an unnötigen Zusatzleistungen wie einem Notaranderkonto, das bei normalen Finanzierungen meist entbehrlich ist.

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Häufige Fragen

Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und bei jedem Notar gleich hoch – Qualität und Erreichbarkeit dürfen also das einzige Auswahlkriterium sein.
Wer bezahlt den Notar – Käufer oder Verkäufer?
In der Praxis der Käufer (er wählt dafür meist auch den Notar). Nur die Kosten für die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers trägt dieser selbst.

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