Ohne Notar kein Immobilienkauf: In Deutschland muss jeder Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Zusammen mit dem Grundbucheintrag kostet das etwa 2 % des Kaufpreises – gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.
Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf – jetzt kostenlos berechnen →| Kaufpreis | Notar (ca. 1,5 %) | Grundbuch (ca. 0,5 %) | gesamt (ca. 2 %) |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 3.000 € | 1.000 € | 4.000 € |
| 300.000 € | 4.500 € | 1.500 € | 6.000 € |
| 400.000 € | 6.000 € | 2.000 € | 8.000 € |
| 500.000 € | 7.500 € | 2.500 € | 10.000 € |
| 750.000 € | 11.250 € | 3.750 € | 15.000 € |
Der Notar entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, belehrt beide Seiten neutral über die Rechtsfolgen, trägt die Auflassungsvormerkung ein (die das Objekt für Sie „reserviert"), holt Genehmigungen ein und veranlasst nach Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bei jedem Notar identisch.
Üblicherweise schlägt der Käufer den Notar vor, da er die Kosten trägt. Sparen lässt sich an der Gebühr selbst nichts – wohl aber an unnötigen Zusatzleistungen wie einem Notaranderkonto, das bei normalen Finanzierungen meist entbehrlich ist.
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