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Anschlussfinanzierung: Restschuld nach der Zinsbindung

Am Ende der Zinsbindung ist Ihr Darlehen selten abbezahlt – die Restschuld braucht eine Anschlussfinanzierung zum dann gültigen Zinsniveau. Wer seine Restschuld kennt, verhandelt besser. TilgungsPilot berechnet sie auf den Monat genau.

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Ihre drei Optionen am Ende der Zinsbindung

Das 10-Jahres-Kündigungsrecht (§ 489 BGB)

Unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung dürfen Sie jedes Immobiliendarlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Frist kostenfrei kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Bei einer 15- oder 20-jährigen Zinsbindung haben Sie damit ab Jahr 10 faktisch eine kostenlose Ausstiegsoption, falls die Zinsen gefallen sind.

Warum die Restschuld die wichtigste Zahl ist

Je niedriger die Restschuld am Ende der Zinsbindung, desto kleiner Ihr Zinsänderungsrisiko. Höhere anfängliche Tilgung und regelmäßige Sondertilgungen sind die beiden Hebel, um sie zu drücken – beides simuliert der Rechner auf Knopfdruck.

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Zinsbindung ausläuft?
Die Restschuld wird zum dann aktuellen Marktzins weiterfinanziert – bei Ihrer Bank (Prolongation) oder einer anderen (Umschuldung). Kümmern Sie sich 12 bis 6 Monate vorher um Angebote; ein Forward-Darlehen sichert den Zins schon bis zu 5 Jahre im Voraus.
Kann ich mein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung kündigen?
Ja – nach § 489 BGB jedes Immobiliendarlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Kündigungsfrist, kostenfrei und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vorher geht es nur in Ausnahmefällen gegen Entschädigung.

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