Anschlussfinanzierung: Restschuld nach der Zinsbindung
Am Ende der Zinsbindung ist Ihr Darlehen selten abbezahlt – die Restschuld braucht eine Anschlussfinanzierung zum dann gültigen Zinsniveau. Wer seine Restschuld kennt, verhandelt besser. TilgungsPilot berechnet sie auf den Monat genau.
Prolongation – Verlängerung bei der eigenen Bank; bequem, aber selten das beste Angebot
Umschuldung – Wechsel zu einer anderen Bank; die neue Bank übernimmt die Grundschuld
Forward-Darlehen – bis zu 5 Jahre im Voraus den heutigen Zins für die Anschlussfinanzierung sichern (gegen kleinen Aufschlag)
Das 10-Jahres-Kündigungsrecht (§ 489 BGB)
Unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung dürfen Sie jedes Immobiliendarlehen
10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Frist kostenfrei kündigen – ohne
Vorfälligkeitsentschädigung. Bei einer 15- oder 20-jährigen Zinsbindung haben Sie damit ab Jahr 10
faktisch eine kostenlose Ausstiegsoption, falls die Zinsen gefallen sind.
Warum die Restschuld die wichtigste Zahl ist
Je niedriger die Restschuld am Ende der Zinsbindung, desto kleiner Ihr Zinsänderungsrisiko. Höhere
anfängliche Tilgung und regelmäßige Sondertilgungen sind die beiden
Hebel, um sie zu drücken – beides simuliert der Rechner auf Knopfdruck.
Die Restschuld wird zum dann aktuellen Marktzins weiterfinanziert – bei Ihrer Bank (Prolongation) oder einer anderen (Umschuldung). Kümmern Sie sich 12 bis 6 Monate vorher um Angebote; ein Forward-Darlehen sichert den Zins schon bis zu 5 Jahre im Voraus.
Kann ich mein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung kündigen?
Ja – nach § 489 BGB jedes Immobiliendarlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Kündigungsfrist, kostenfrei und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vorher geht es nur in Ausnahmefällen gegen Entschädigung.